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Mallorca - nur emotionale Rendite - 9.3 Hauptwohnsitz Spanien

Mallorca - nur emotionale Rendite

9.3 Hauptwohnsitz Spanien 9.3.1 Zeitpunkt des Wegzugs und steuerliche Auswirkung Die Steuerpflicht hört mit dem Wegzug auf, und für das angebrochene Jahr wird die Steuer pro rata temporis erhoben. Zu beachten ist, dass die Aufgabe des Schweizer Wohnsitzes nach konstanter Praxis erst anerkannt wird, wenn die Begründung eines neuen Wohnsitzes (hier: Spanien) nachgewiesen wird. Bei einem Doppelwohnsitz Schweiz-Spanien muss geprüft werden, wo die sogenannte vorrangige Ansässigkeit ist. Art. 4 Abs. 3 DBA-E enthält dazu einen Kriterienkatalog (sog. Tie-Breaker-Rule). Üblicherweise liegt die vorrangige Ansässgkeit dort, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen befindet. Sofern der Hauptwohnsitz in diesem Sinne Spanien ist, kommen in der Schweiz grundsätzlich die Regeln über die beschränkte Steuerpflicht zu Anwendung. Die Schweiz kennt keine Sonderformen wie erweiterte beschränkte oder erwei- terte unbeschränkte Steuerpflicht bzw. Wegzugsbesteuerung. 9.3.2 Beschränkte Steuerpflicht Natürliche Personen ohne persönliche Zugehörigkeit sind in der Schweiz auf- grund wirtschaftlicher Zugehörigkeit beschränkt steuerpflichtig, wenn sie ► ► Inhaber, Teilhaber oder Nutznießer von Geschäftsbetrieben in der Schweiz sind (Einzelfirmen, Personengesellschaften); ► ► in der Schweiz Betriebsstätten unterhalten; ► ► an Grundstücken in der Schweiz Eigentum, dingliche oder diesen wirtschaftlich gleich kommende persönliche Nutzungsrechte haben; ► ► in der Schweiz gelegene Grundstücke vermitteln oder damit handeln; ► ► in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben; Seite 114 read different

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