Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

Mallorca - nur emotionale Rendite

Mallorca - nur emotionale Rendite

► ► der Kundenguthaben bei inländischen Banken und Sparkassen; ► ► auf Lotteriegewinne und ► ► auf Versicherungsleistungen (Art. 4 Abs. 1, Art. 6 und Art. 7 VStG). Der Steuersatz beträgt 35 % der steuerbaren Leistung bei Kapitalerträgen und Lotteriegewinnen, 15 % der steuerbaren Leistung bei Leibrenten und Pensio- nen und 8 % der steuerbaren Leistung auf sonstige Versicherungsleistungen. Für im Ausland wohnhafte Leistungsempfänger stellt die Verrechnungssteuer grundsätzlich eine endgültige Belastung von Kapitalerträgen und Lotteriege- winnen dar. Kontrollmitteilungen an die Behörden des Wohnsitzstaates sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Personen, deren Wohnsitzstaat ein Doppel- besteuerungsabkommen mit der Schweiz abgeschlossen hat, haben Anspruch auf die ganze oder teilweise Rückerstattung der Verrechnungssteuer. Berücksichtigung der schweizerischen Einkünfte bei der spanischen Besteu- erung (Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) Nach dem bisherigen DBA-E wandte Spanien mit Ausnahme von Dividen- den, Zinsen und Lizenzgebühren auf sämtliche Einkünfte und Vermögens- werte die Befreiungsmethode an. Das bedeutet, dass die schweizerischen Vermögenswerte (z.B. Liegenschaften) und schweizerischen Einkünfte (z.B. Erwerbseinkommen) in Spanien von der Besteuerung ausgenommen waren und nur bei der Festsetzung des Steuersatzes berücksichtigt werden durften (Progressionsvorbehalt). Im neuen DBA-E wurde im Methodenartikel für sämtliche Einkünfte und Ver- mögenswerte, die nicht bereits aufgrund der übrigen Bestimmungen des DBA-E von der spanischen Steuer befreit sind, neu die Anrechnungsmethode festge- legt. Spanien kann solche Einkünfte demnach neu ebenfalls besteuern, muss aber die in der Schweiz erhobene Steuer an die spanische Steuer anrechnen. Immerhin hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, die Methode nach dem Seite 116 read different

Seitenübersicht