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Mallorca - nur emotionale Rendite - 9.1.1 Dividenden

Mallorca - nur emotionale Rendite

Die erweiterte Amtshilfe nach dem OECD-Standard bestand aufgrund der im bisherigen DBA-E vorgesehenen Meistbegünstigung bereits vor Inkrafttreten des neuen DBA-E. 9.1.1 Dividenden Die Voraussetzungen für den Anspruch auf den Nullsatz im Mutter-Tochter- Verhältnis wurden gelockert. Neu berechtigt eine Beteiligung von mindestens 10 Prozent (bisher: 25 Pro- zent), die mindestens während einem Jahr (bisher: 2 Jahre) gehalten wird, bei der Besteuerung der Dividenden zum Nullsatz. Die Vorsorgeeinrichtungen (1., 2. und 3a. Säule) kommen neu bei der Quel- lensteuer auf Dividenden ebenfalls in den Genuss des Nullsatzes. 9.1.2 Veräußerungsgewinne Gewinne aus der Veräußerung von Beteiligungen an einer Gesellschaft, deren Vermögen direkt oder indirekt zu mehr als 50 Prozent aus in einem Vertrags- staat gelegenem unbeweglichem Vermögen besteht, können neu in diesem Vertragsstaat besteuert werden. Dies gilt nicht, wenn (i) die Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften stam- men, die an einer Börse der Vertragsstaaten oder einer anderen zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten vereinbarten Börse kotiert sind, oder (ii) das unbewegliche Vermögen von einer Gesellschaft als Betriebsvermögen genutzt wird. Diesfalls ist der Ansässigkeitsstaat der begünstigten Person zur Besteuerung des Gewinns berechtigt. Damit sollen sogenannte „weiße Ein- künfte“ vermieden werden. Seite 98 read different

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