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Mallorca - nur emotionale Rendite

Mallorca - nur emotionale Rendite

auf Empfängerseite dargestellt. Was den Übertragenden betrifft, so kommt es im Fall des Schenkungsgebers zur Auflösung der stillen Reserven, d.h. das spanische Finanzamt besteuert die Differenz zwischen Erwerbswert und Über- tragungswert als Vermögensgewinn. Dieselbe Steuer wird hingegen im Erbfall erlassen, d.h. nämlicher Vermögenszuwachs unterliegt im Todesfall keiner Besteuerung.* Im Fall der „Doppelstöcker“-Besitzstruktur (E-SL + CH-GmbH) gehen wir davon aus, dass das Anlagevermögen der Schweizer Gesellschaft zu weniger als 50% aus Immobilien in Spanien besteht und dass jeweils nur die Anteile der Schwei- zer Holding übertragen werden. (*Nach aktuellem Rechtsstand (Oktober 2013) genießen Residenten auf den Balearen hinsichtlich Erbschaft- und Schenkungsteuer ein Privileg, indem für sie die wesentlich günstigeren Steuersätze der autonomen Region zum Tra- gen kommen. In eine mittel- bis langfristige Planung für die Übertragung an die nächste Generation ist jedoch nicht nur diese Besonderheit einzuplanen, sondern auch die als wahrscheinlich geltende Möglichkeit, dass der staatliche Erbschaftsteuersatz (dem die Nichtresidenten für ihr in Spanien belegenes Vermögen unterliegen) und der autonome Steuersatz unter dem Druck der EU- Institutionen aufgrund einer Klage wegen Diskriminierung von Nichtresidenten einander angepasst werden könnten.) Seite 112 read different

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