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Mallorca - nur emotionale Rendite

Mallorca - nur emotionale Rendite

das Finanzamt eine tolerante Gangart signalisiert, obwohl der entsprechende Gesetzestext noch nicht geändert worden ist). Nicht immer entsprechen die Wertansätze im Modelo 720 jenen der Vermögensteuer. Gleichermaßen detailliert sind die Angaben, welche die Behörde hinsichtlich Immobi- lien und Geldanlagen einfor- dert. Bei Immobilien etwa sind Ankaufsdatum und –wert anzugeben (wichtiger Unterschied zur Bemessungs- grundlage bei der Vermögensteuer!), bei Lebens- und Rentenversicherungen der jeweilige Rückkaufwert per 31. Dezember. Empfindliche Strafen Wer die Erklärung nicht einreicht, obwohl er zu einer solchen verpflichtet ist, oder dies nicht komplett oder nicht genau oder mit falschen Angaben tut, kann mit 5.000 Euro Strafe für jede falsche Angabe bzw. jeden Satz an falschen Angaben bestraft werden, wobei die Mindeststrafe mit 10.000 Euro festgelegt ist. Darüber hinaus werden alle nicht deklarierten, die genannte Obergrenze übersteigenden Vermögenswerte, die das Finanzamt nachträglich entdeckt, als Vermögensgewinn dem Einkommen des ältesten nicht verjährten Veran- lagungszeitraums zugeschlagen, in dem das Gesetz gültg war (d.h. ab 2012), was neben einem Steuersatz von bis zu 52 Prozent auch hohe Strafzahlungen und Verzugszinsen mit sich bringen kann. Formular und Abgabefrist Diese Erklärung kann nur elektronisch eingereicht werden Als normale Vor- lagefrist sind jeweils die ersten drei Monate des Folgejahres vorgesehen. Für das erste Jahr der Einreichung (2013) wurde jedoch eine Ausnahmeregelung beschlossen, der zufolge das Auslandsvermögen 2012 zwischen dem 1. März und dem 30. April 2013 zu deklarieren war. In den Jahren danach ist die Ein- reichung jeweils von 1. Januar bis 31. März des Folgejahres fällig. Seite 134 read different

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