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Mallorca - nur emotionale Rendite

Mallorca - nur emotionale Rendite

- die Kommanditaktiengesellschaft/société en commandite par actions/società in accomandita per azioni. IIIbis. Zu Artikel 23 Es besteht Einvernehmen darüber, dass gemäss dem ersten Satz von Artikel 23 Absatz 1 des Abkommens eine in Spanien ansässige Person sich zur Vermei- dung der Doppelbesteuerung wahlweise für die Methoden und Bedingungen des spanischen Rechts hinsichtlich des im Ausland erworbenen Einkommens (z.B. Art. 21 oder 22 des königlichen Gesetzesdekrets 4/2004 vom 5. März zur Genehmigung der Änderung des Gesetzes über die Besteuerung der Gesell- schaften) oder für die in diesem Artikel 23 genannten Methoden entscheiden kann. Seite 208 read different

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