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Mallorca - nur emotionale Rendite - 9.2.8 Rechenbeispiele

Mallorca - nur emotionale Rendite

2 Bst. b DBA-E keine Einschränkung des Grundsatzes der vollen Anrechnung der spanischen Quellensteuer. Personen, welche in der Schweiz nach dem Aufwand besteuert werden („Pau- schalierte“), müssen die Dividenden in ihrer Steuererklärung angeben, um eine Entlastung von der spanischen Quellensteuer zu erlangen. Die privaten Kapitalgewinne aus der Veräußerung der Gesellschaftsanteile unterliegen in der Schweiz nicht der Besteuerung. Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer wird der Übergang der Anteile an der spanischen Kapitalgesellschaft im Rahmen des beweglichen Vermögens besteuert. Da die Ehegatten aber in allen Kantonen und die Nachkommen in nahezu allen Kantonen von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit sind, kommt es im Ergebnis häufig nicht zu einer Besteuerung. 9.2.8 Rechenbeispiele Anhand der folgenden Rechenbeispiele stellen wir alternative Gestaltungs- formen und ihre steuerlichen Folgen dar. Die Annahmen: ► ► Eigentümer mit steuerlichem Wohnsitz Schweiz, ► ► Immobilie mit einer Bemessungsgrundlage von 2 Millionen Euro ► ► Wertzuwachs zwischen Erwerb und Übertragung von 500.000 Euro ► ► Als Miete der in Spanien akzeptierte Standardwert von 4 % des Erwerbspreises, also 80.000 Euro. Auf Erbenseite gehen wir von einem Verwandten zweiten (Geschwister) oder dritten Grades (Neffe/Nichte) mit einem Netto-Vermögen von höchstens 400.000 Euro aus. Wichtig dabei: In diesem Fall ist die jeweilige Besteuerung Seite 111 Rechtlicher Rahmen

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