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Mallorca - nur emotionale Rendite - 10. Erbschaftsteuer als Existenzfrage

Mallorca - nur emotionale Rendite

10. Erbschaftsteuer als Existenzfrage Wir alle haben eine ausgeprägte Fürsorgepflicht für diejenigen, die uns nahe stehen. Meistens sind dies enge Verwandte, Freunde oder Partnerschaften, die einen entsprechenden Tiefgang aufweisen. Beim unserem Ableben werden diese nahe stehenden Personen mit der steu- erlichen Fürsorgepflicht des Staates konfrontiert, der dann auch seinen Anteil an dem zu vererbenden Vermögen einfordert. Da diese staatliche Fürsorge- pflicht teilweise sehr stark ausgeprägt ist und für das Individuum zu einer Belastung werden kann, sollte man sich zum Wohl seiner Lieben mit dieser Materie beschäftigen. Dies gilt insbesondere für Immobilienbesitz in Spanien, da die steuerliche Belastung bis zu 81 % (einundachtzig Prozent!!) der Ver- mögenswerte betragen kann. Auch das neue DBA enthält keine Regelungen zur Erbschaftsteuer! Das bedeutet, dass insbeson- dere aufgrund des Fehlens eines entsprechenden Dop- pelbesteuerungsabkommen (das neue DBA beinhaltet keine Regelungen zur Erbschaftsteuer!), jede Investition in Spanien im Licht einer langfristigen Perspektive geplant werden soll. Beim Immobilienkauf etwa wäre zu überlegen, ob der Erwerb nicht bereits durch die Folgegeneration stattfinden sollte, oder ob eine Bestzstruktur gewählt wird, die auch für Immo- bilien in Spanien die ausschließliche Anwendung der schweizerischen Erb- schaftsbesteuerung garantiert. An dieser Stelle verweisen wir neuerlich auf unsere Publikation „Immobilien- kauf mit einer Sociedad Limitada“, in der entsprechende Gestaltungsmöglich- keiten im Detail aufgezeigt werden. Seite 121 Erbschaftsteuer als Existenzfrage

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