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Mallorca - nur emotionale Rendite

Mallorca - nur emotionale Rendite

► ► Personen mit einer Behinderung von über 65 % erhalten einen zusätzlichen Freibetrag von 150.253,03 €. Den endgültigen zahlungspflichtigen Betrag erhält man durch den anzuwen- denden Steuersatz gemäß der nachstehend aufgeführten Steuerprogressions- tabelle und der Multiplikation mit dem dem Verwandtschaftsgrad entspre- chenden Koeffizienten (s. Koeffiziententabelle). Aufgrund der Erbschaftsteuerreform auf den Balearen vom 19. Dezember 2006, welche seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist, gilt Folgendes: ► ► ERBSCHAFT: 1 % – Der Erblasser muss fünf Jahre Resident auf den Balearen gewesen sein; der Erbe muss ein Jahr Resident in ES gewesen sein. Ansonsten normale Regelung ( 34 % -s. Tabelle „Steuerprogression“) ► ► SCHENKUNG: 7 % bei einer Immobilie – Diese muss mindestens ein Jahr einem Residenten der Balearen gehört haben. Der Schenkungsempfänger muss natürlich ES-Resident sein. Ansonsten normale Regelung (34 % - s. Tabelle „Steuerprogression“) // Bei beweglichen Vermögenswerten (Bankkonten etc.) muss der Schenkende mindestens fünf Jahre ES-Resident gewesen sein. Seite 128 read different

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