Mallorca - nur emotionale Rendite
auf mehrere Eigner aufzuteilen, womit man zumindest in einer geringeren Steuerklasse veranlagt wird. Auch kann man dafür sorgen, dass mit den bereits erwähnten Darlehen die Bemessungsgrundlage verringert wird, immer unter der Voraussetzung, dass diese Darlehen real nachweisbar sind (Geldflüsse) sowie einen eindeutigen und nachweisbaren Bezug zum Objekt aufweisen. Seite 143 Steuerliche Neuheiten in Spanien